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SA                 8 - 16 Uhr

Laubanger 17d (Höhe OBI,
neben Büro Spies)

Telefonnummer und ausreichend Parkplätze vorhanden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Textilreinigung am Laubanger

§1 Die Textilreinigung

wird sachgemäß und schonend nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

§2 Mängel an eingeliefertem Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine einfache Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, lose und unzureichend befestigte Knöpfe , Schnallen , Polster u.a.ä. Accessoires , ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper (Kugelschreiber)  und andere verborgene Mängel. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch einfache Warenschau nicht erkennen kann.

§3 Rückgabe

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholbeleges oder das Ticket an dem Textil. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung.

§4 Reklamationsbedingungen

Der Kunde hat nach spätestens 2 Wochen zu beweisen, dass das beanstandete Reinigungsgut von der beschuldigten Textilreinigung bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage des Abholbeleges oder des Tickets an der Kleidung. Wir bitten sie ebenfalls die gereinigte Kleidung innerhalb von 2 Wochen  nach Abgabe bei uns abzuholen da wir nach dieser Zeit trotz Vorkehrungen  nicht mehr für Bügelqualität und Verstaubung im Kleiderband garantieren können.

§5 Haftungsbegrenzung

Der Textilreiniger haftet für Verlust oder selbstverschuldeten  Bearbeitungsschäden des Reinigungsgutes bis zum maximal 15 fachen des Bearbeitungspreises . Bei Verlust räumen Sie der Textilreinigung mindestens 4 Wochen zur Wiederbeschaffung des Textils ein. Bei Nichtbeschaffung des Reinigungsgutes nach dieser Zeit ersetzen wir das Textil max. mit dem 15fachen des Reinigungspreises.

 

© by Textilreinigung am Laubanger, Stand 24. August 2009